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DKSR GLOSSAR
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Interoperabilität

Interoperabilität bedeutet die Fähigkeit von unterschiedlichen Systemen möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten (Siehe: IAS Uni Stuttgart).  

Pionier in Europa für Interoperabilität war die so genannte INSPIRE-Richtlinie (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) aus dem Bereich der Geodateninfrastruktur. Diese EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 hat das Ziel „die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa(zu)erleichtern, insbesondere um gemeinschaftliche umweltpolitische Entscheidungen zu unterstützen“. Als Vorbild zeigt INSPIRE, wie erfolgreich ein rechtlicher Rahmen für Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Akteuren geschaffen werden kann. In der Praxis ist INSPIRE inzwischen weit verbreitet. 

Interoperabilität ist für Kommunen von besonderer Wichtigkeit, um ihren Handlungsspielraum gegenüber Tech-Firmen zu bewahren und um flächendeckend digitale Transformation im Sinne von Resilienz, Zukunftsfähigkeit etc. zu schaffen. Interoperabilität wird als Argument für Open Source Anwendungen verwendet, da mit ihnen ein Vendor Lock-In vermieden wird. So können Synergieeffekte erzielt und Skalierbarkeit erreicht werden. 

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