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DKSR GLOSSAR
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Open Source (Software)

KGST, Open Source in Kommunen, 2011: 

„Bei Open-Source-Software (OSS), auch Free and (Libre) Open-Source-Software; (F(L)OSS), handelt es sich um Software, deren Quellcode lizenzrechtlich offen und frei zugänglich ist. Diese Freien Lizenzen geben allen – Individuen, Unternehmen, Organisationen und Behörden – das Recht, eine Software für jeden Zweck zu nutzen, sie zu untersuchen, anzupassen, weiterzuverbreiten und zu verbessern. Das Gegenteil von Open-Source-Software ist geschlossene,sogenannte proprietäre Software.  Dabei handelt es sich um herstellerspezifische Software, bei der die Nutzungsbedingungen und die Möglichkeiten der Weiterverbreitung durch den Anbieter eingeschränkt werden.“ 

Open Source ermöglicht Interoperabilität, und verhindert damit den sogenannten Herstellereinschluss (Vendor Lock-In). Software kann nach freiem Belieben auf die konkreten Bedürfnisse einer Stadt angepasst werden. Diese Anpassungen können dann wiederum anderen Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Vorteile des Einsatzes von OSS sind daher vielfältig und führen zu Skalierbarkeit und Synergieeffekten unter den Kommunen. 

Laut einer Umfrage des KGSTs in deutschen Kommunen werden dort schon einige Open Source Anwendungen für unterschiedliche Zwecke genutzt. Folgende Wortwolke zeigt dabei die Häufigkeit der Anwendungen in Nutzung:

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