Skip to Content
DKSR GLOSSAR
DKSR GLOSSAR

Offener Standard

KGST, Open Source in Kommunen, 2011: 

„Unter Offenen Standards werden in der Regel frei zugängliche und von unabhängigen Organisationen entwickelte Schnittstellen bzw. Formate verstanden, die nicht produkt- oder herstellerspezifisch sind.“  

Offene Standards bilden das Fundament für Freie Software.

Ein offener Standard erfüllt die folgenden Kriterien:  

  • Er ist öffentlich und ohne Beschränkungen zugänglich. 
  • Er ist ohne Erweiterungen oder Features, die ihrerseits nicht frei zugänglich sind. 
  • Er wird unabhängig von einzelnen Anbietern, sondern in einem Prozess der gleichberechtigen Beteiligung aller Akteure, weiterentwickelt. 
  • In mehreren Ausführungen und Versionen von unterschiedlichen Anbietern verfügbar. 

 

Dies garantiert, dass Software verschiedener Hersteller miteinander kompatibel ist (Interoperabilität), und dass Daten ohne Veränderungen und frei von Benutzern untereinander ausgetauscht werden können. Dadurch werden Vendor Lock-In Effekte vermieden und Datensouveränität garantiert. Ebenfalls fördern Offene Standards ein breites Angebot von Lösungen und eine breitere Auswahl an Anbietern. 

Beispiele für offene Standards sind die PDF- und ODT- Formatierungen von Dokumenten, sowie der XÖV-Standard für den elektronischen Datenaustausch in der Öffentlichen Verwaltung. 

Back to top