Geteilte Mikromobilität bezeichnet die Fortbewegung mit unmotorisierten bzw. elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeugen, die zur kurzfristigen Nutzung gegen Bezahlung in der Stadt bereitgestellt sind. Gerade auf der vielzitierten letzten Meile - also zum Beispiel von der U-Bahn bis nach Hause - bietet geteilte Mikromobilität große Chancen für günstige und CO2-neutrale Fortbewegungsmöglichkeiten. Zuletzt hat die geteilte Mikromobilität in der Form von Leihrollern und Leihfahrrädern stark zugenommen. Sie ist praktisch, per App leicht zu nutzen und funktioniert unabhängig von Verkehrsbetrieben. Ein Führerschein ist ebenfalls nicht nötig.
Doch daraus ergeben sich neue Herausforderungen für die Städte: andere Verkehrsteilnehmer*innen müssen ihren bereits begrenzten Raum mit den neuen Vehikeln teilen. Dazu kommt, dass E-Roller oder Leihfahrräder oft im Weg stehen. Nutzer*innen parken sie oft unkontrolliert und gedankenlos, auch weil kein Parkraum für diese Fahrzeuge definiert ist.
Um global nachhaltige Strukturen zu schaffen, haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sich 17 Ziele bis 2030 gesetzt, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgehalten sind.
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