Während bestimmte Formen der Beteiligung von Bürger*innen wie beispielsweise Wahlen formell geregelt sind, gibt es insbesondere auf Landes- und Kommunalebene auch Regelungen für informelle Formen der Beteiligung. Untersuchungen zeigen, dass die Einbeziehung von Bürger*innen durch solche Verfahren zur Reduktion von Konflikten führen kann, die oftmals mit baulichen Vorhaben wie Städte- oder Straßenbauprojekten einhergehen. Zudem steigern sie das Vertrauen in politische Prozesse und Institutionen. Doch Beteiligung zu ermöglichen und Partizipationsmöglichkeiten auszubauen erfordert personelle und zeitliche Ressourcen.
Neben formalen Beteiligungsverfahren wie Wahlen bieten informelle Beteiligungsverfahren weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Bürger*innen.
Diese sollten im Rahmen einer ganzheitlichen Beteiligungsstrategie geschaffen werden. Die Nachvollziehbarkeit einzelner Prozesse muss sichergestellt werden, damit die Bürger*innen im Nachhinein sehen können, inwiefern ihre Beteiligung die späteren Ergebnisse beeinflusst hat. Erfolgreiche Beteiligungsverfahren schaffen zudem letztlich reale Gestaltungsräume für die Bürger*innen, innerhalb derer sie Entscheidungen treffen können.
Um global nachhaltige Strukturen zu schaffen, haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sich 17 Ziele bis 2030 gesetzt, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgehalten sind.
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